Stand: Oktober 2026

AGB
The Yards Events

Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen

1. Vertrag und Buchung

Diese Bedingungen gelten für die Eventleistungen der The Yards Events GmbH:

The Yards Events GmbH
Oberglatterstrasse 35
CH-8153 Rümlang
events@theyards.ch

«Kunde» ist die natürliche oder juristische Person, die eine Veranstaltung bucht oder in deren Namen die Buchung erfolgt. Bei ausdrücklich vermittelten Drittangeboten nennt die Offerte den Anbieter und dessen anwendbare Bedingungen.

Anfragen sind unverbindlich. Der Termin bleibt bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung frei verfügbar. Der Vertrag entsteht nach Annahme der Offerte durch den Kunden mit der Auftragsbestätigung von The Yards Events. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor. Ergänzende Haus- und Sicherheitsregeln werden bei der Buchung einbezogen. Kunden-AGB und Vertragsänderungen benötigen die schriftliche Zustimmung von The Yards Events.

2. Leistungen und Preise

Leistungen, Räume, Zeiten, Personenzahl und Preise ergeben sich aus Offerte und Auftragsbestätigung. Die Preise gelten in CHF. Für Privatkunden verstehen sie sich inklusive MWST; für Geschäftskunden wird die MWST zusätzlich ausgewiesen.

Gesetzliche MWST-Erhöhungen können weiterverrechnet werden. Zusatzleistungen, Mehrverbrauch, Personal, Reinigung, Entsorgung und Drittkosten werden verrechnet, soweit sie nicht in den vereinbarten Leistungen enthalten sind. The Yards Events kann Dienstleister beiziehen. Angebotspreise sind vertraulich und dürfen nur mit Zustimmung von The Yards Events weitergegeben werden.

3. Zahlung

Rechnungen sind innert 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. The Yards Events kann An- oder Vorauszahlungen verlangen; bei Aufträgen über CHF 5'000 bis zu 80 % bei Vertragsabschluss und den Rest vor Veranstaltungsbeginn. Bei ausländischer Rechnungsadresse oder begründeten Zahlungszweifeln ist eine vollständige Vorauszahlung vier Wochen vor Beginn erforderlich.

Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Der Verzugszins beträgt 5 % pro Jahr. Angemessene Mahn-, Inkasso- und Betreibungskosten sowie nachgewiesener weiterer Verzugsschaden bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang vorbehalten. Nach Ablauf einer angesetzten Nachfrist kann The Yards Events Leistungen zurückhalten oder annullieren (Kostentragung gemäss Ziffer 5).

4. Änderungen und Personenzahl

Änderungen gelten nur mit schriftlicher Bestätigung durch The Yards Events. Terminverschiebungen gelten als Annullation und Neubuchung; Ausnahmen und die Anrechnung von Zahlungen werden schriftlich vereinbart. Änderungsbedingte Mehrkosten und nicht stornierbare Aufwendungen trägt der Kunde. Teilannullationen und Preisreduktionen werden individuell schriftlich vereinbart.

Die definitive Personenzahl ist spätestens 5 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn zu melden. Bis dahin ist eine Reduktion um höchstens 10 % möglich, sofern Mindestbelegung, Mindestumsatz und Kalkulation dies zulassen. Weitergehende Reduktionen oder Anpassungen werden individuell vereinbart.

Danach bleibt die bestätigte Zahl abrechnungsrelevant. Zusätzliche Personen sind nach Verfügbarkeit und gegen Verrechnung möglich; Räume, Leistungen und Preise werden entsprechend angepasst.

5. Annullation durch den Kunden

Annullationen erfolgen an events@theyards.ch. Massgeblich ist das dokumentierte Eingangsdatum. Die Kosten richten sich nach dem bestätigten Gesamtpreis und der Anzahl Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn.

Unter 45 Personen und Gesamtpreis unter CHF 10'000:

  • Mehr als 150 Kalendertage: 0 %*
  • 150–121 Kalendertage: 5 %
  • 120–91 Kalendertage: 10 %
  • 90–61 Kalendertage: 25 %
  • 60–46 Kalendertage: 50 %
  • 45–31 Kalendertage: 75 %
  • 30 oder weniger Kalendertage: 100 %
  • Nichterscheinen: 100 %

Ab 45 Personen oder Gesamtpreis ab CHF 10'000:

  • Mehr als 60 Kalendertage: 0 %*
  • 60–31 Kalendertage: 25 %
  • 30–15 Kalendertage: 50 %
  • 14–8 Kalendertage: 75 %
  • 7 oder weniger Kalendertage: 100 %
  • Nichterscheinen: 100 %

* Bei ausdrücklich vermittelten Drittangeboten gelten die Annullationsbedingungen des jeweiligen Anbieters, die in der Offerte genannt oder ihr beigelegt sind. Nicht vermeidbare, noch nicht gedeckte Drittkosten sowie verbindlich bestellte, individuelle oder personalisierte Leistungen werden zusätzlich verrechnet, auch bei 0 % Kosten. Der Kunde kann fehlenden oder wesentlich geringeren Schaden nachweisen; The Yards Events kann nachgewiesenen höheren Schaden verlangen. Bereits gedeckte Beträge und Zahlungen werden angerechnet, Doppelverrechnungen ausgeschlossen und Überschüsse zurückerstattet.

6. Nutzung und Durchführung

Die gebuchten Veranstaltungszeiten umfassen auch Standardauf- und -abbau, sofern nichts anderes vereinbart ist. Früherer Zutritt und Verlängerungen benötigen schriftliche Zustimmung. Bei verspätetem Beginn oder kürzerer Nutzung bleibt der Preis geschuldet. Überzeit kostet CHF 400.00 pro angefangener Stunde. Gesetzliche Betriebszeiten sind einzuhalten.

Der Kunde informiert über Zweck und besondere Anforderungen der Veranstaltung, sorgt für sorgfältige Nutzung, fristgerechte Rückgabe und die Einhaltung der Haus- und Sicherheitsregeln durch Gäste und Dienstleister. Er beschafft erforderliche Bewilligungen und Rechte Dritter auf eigene Kosten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wesentliche Zweckänderungen benötigen schriftliche Zustimmung.

Externe Dienstleister sind vorab anzumelden. Eigene Speisen, Getränke und externe Gastronomie benötigen eine schriftliche Zustimmung; vereinbarte Zusatzkosten oder Ertragsausfälle werden verrechnet.

Veranstaltungsbedingt notwendige Sicherheitsmassnahmen und ausserordentliche Reinigung trägt der Kunde. Schäden werden gemäss Ziffer 8, Reinigung und Mehrleistungen nach dokumentiertem Aufwand verrechnet.

7. Absage und höhere Gewalt

The Yards Events kann eine Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen, unterbrechen oder beenden, insbesondere bei Zahlungsverzug trotz Nachfrist, fehlenden Bewilligungen, nicht genehmigten Zweckänderungen, Überschreiten der gesetzlichen Betriebszeiten oder erheblichen Rechts- oder Sicherheitsverletzungen, diskriminierenden Inhalten, unzumutbarer Betriebsbeeinträchtigung oder begründeten Zweifeln an Seriosität oder Zahlungsfähigkeit. Ist der Kunde dafür verantwortlich, gilt Ziffer 5. Bei einer von The Yards Events zu vertretenden Absage wählt der Kunde einen zumutbaren Ersatztermin oder die Rückzahlung, abzüglich erbrachter Leistungen und nicht rückforderbarer Drittkosten. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

Bei unvorhersehbaren, unabwendbaren Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs der Parteien wird ein Ersatztermin gesucht. Ist die Durchführung endgültig unmöglich, erfolgt die Rückzahlung abzüglich erbrachter Leistungen und nicht rückforderbarer Drittkosten. Jede Partei trägt ihre übrigen Kosten; weitere Ansprüche bestehen nicht.

8. Haftung und Versicherung

Der Kunde haftet für Schäden, die durch ihn, ihm zuzurechnende Personen, Gäste oder seine Dienstleister verursacht werden, sowie für Verluste und Mehrkosten. Er sorgt für angemessenen Haftpflicht-, Sach-, Unfall- und Veranstaltungsausfallschutz sowie die Versicherung mitgebrachter Gegenstände.

The Yards Events haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für Hilfspersonen, für mitgebrachte Gegenstände sowie für indirekte und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die gesetzliche Haftung für Personenschäden bleibt vorbehalten.

9. Beanstandungen und Datenschutz

Mängel meldet der Kunde sofort während der Veranstaltung. The Yards Events bearbeitet Personendaten gemäss der geltenden Datenschutzerklärung und gibt sie, soweit nötig, an beteiligte Dienstleister weiter.

The Yards Events speichert Personendaten nur so lange, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten bestehen.

10. Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Rümlang; zwingende gesetzliche Gerichtsstände für Konsumenten bleiben vorbehalten.

The Yards Events GmbH
Rümlang, Oktober 2026